Unterhaltspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

Ab 1. Januar 2020 dürfen Sozialhilfeträger auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zugreifen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Dies gilt auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Um die Bürokratie zu entlasten müssen Betroffene ihr Einkommen nur dann offenlegen, wenn die Behörden einen Betrag über dieser Schwelle vermuten. Diese Vermutungsregel soll Bürger und Verwaltung entlasten.… » weiter

Ein Darlehen für Pflegende – kaum in Anspruch genommen

Autor: Armin Häussler Um den Verdienstausfall im Ansatz auszugleichen, können Pflegende für diese Zeit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Wie der Name schon sagt, muss es zurückgezahlt werden. Hierfür gibt es Ratenvereinbarungen und in Härtefällen lassen sich diese verzögern. Die finanzielle Last verteilt sich dadurch auf einen längeren Zeitraum. Das Darlehen beantragen Sie… » weiter

Landespflegegeld – in Bayern

Erhältlich ab Pflegegrad 2 Ab 2018 hat die Bayrische Staatsregierung ein Landespflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 von jährlich 1.000 Euro eingeführt. In anderen Bundesländern gibt es dies derzeit nicht. Sie erhalten den Antrag in Bayern bei folgenden Stellen: Finanzamt Landratsamt Zentrum Bayern Familie und Soziales Download im Internet – auch hier bei PiA – Palliativ im Alltag e.V. Dies gilt… » weiter

Wichtiges auf einen Griff

Autorin: Claudia Schneebauer Das Wichtige griffbereit an einem Ort … oder Wie ich Abläufe für den Notfall organisiere. Geht ein Schreiben von einer Versicherung ein, weiß ich meist genau, wo ich dies ablege. Wenn ich hingegen im Sterben liege oder tot sein werde, stehen meine Verwandten und Freunde in meinem Büro vor zwei großen Schränken und haben keine Ahnung, wo überall… » weiter

Schwerbehindertenausweis – Wer? Was? Warum?

Schwere Krankheit und Palliativbehandlung bringen es oftmals mit sich, körperlich eingeschränkt zu sein. Dies hat für die Betroffenen im täglichen Leben Nachteile zur Folge und braucht stellenweise eigene Rechte. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher. Wichtig ist dies beispielsweise gegenüber Arbeitgebern, Trägern von Sozialleistungen und Behörden. Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweise stellen… » weiter